Wenn sich ein Polizeibeamter lieber nicht mit einem Fundstück aus der Asservatenkammer fotografieren lassen möchte, muss es einen Grund geben. Als Jan Treppe das großformatige Bild vorsichtig umdreht, ist der sichtbar. Eine expressive Schwarz-Weiß-Zeichnung dominiert das Blatt. Üppige weibliche Formen, ineinander verschlungene Figuren, dichte Schraffuren, groteske Gesichter. Nichts daran wirkt dekorativ, alles drängt nach vorne. Treppe schmunzelt. Oben rechts steht in der charakteristischen Handschrift: „Hermann Naumann 1976“.
Der Name ist in Radebeul kein unbekannter. Hermann Naumann, 1930 im damaligen Kötzschenbroda geboren, gehörte zu den eigenwilligsten Künstlern Sachsens. Seine Ausbildung begann in der Oberlößnitz beim Bildhauer Burkhart Ebe, später arbeitete er jahrzehntelang in Dresden-Loschwitz. International bekannt wurde Naumann mit dem Punzenstich – einer historischen Tiefdrucktechnik, deren Werkzeug er sich nach dem Krieg aus einem Granatsplitter selbst zurechtschliff. Seine Kunst brachte ihm Auszeichnungen ein, gleichzeitig geriet er in der DDR immer wieder mit den Behörden aneinander. Ausstellungen wurden wegen angeblicher Unsittlichkeit geschlossen, u.a. im Schloss Moritzburg – Otto Dix stellte sich öffentlich hinter ihn.
Das Blatt aus dem Jahr 1976 stammt aus einer Phase, in der Naumann den weiblichen Akt kompromisslos neu interpretierte. Seine Frauenkörper folgen keinen klassischen Schönheitsidealen. Sie wirken übersteigert, kraftvoll, verletzlich und bedrohlich zugleich. Zwischen den Linien tauchen dämonische Fratzen und rätselhafte Wesen auf, fast so, als würden sie aus der Zeichnung herauswachsen. Links blickt eine Frau mit großen mandelförmigen Augen den Betrachter an – Züge, die an Naumanns Lebensgefährtin und Muse Helga Luzens erinnern. Erotik und Albtraum liegen nur wenige Zentimeter auseinander.
Dass ein solches Werk ausgerechnet in einer Asservatenkammer der Polizei auftaucht, klingt wie der Anfang eines Kriminalromans. Tatsächlich steckt dahinter ein gewöhnlicher Einbruch. 2013 wurde das Bild als Beweisstück sichergestellt und im Polizeirevier eingelagert. Der Eigentümer ließ sich nie ermitteln. Irgendwann schloss die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen, später wurde die Akte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sogar vernichtet. Das Gemälde blieb einfach stehen – sauber verpackt, vergessen zwischen anderen Asservaten.
Jetzt ist die Verjährungsfrist abgelaufen. Fahrräder oder andere Gegenstände werden in solchen Fällen häufig an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Für dieses Bild fand sich jedoch keine Verwendung. Die Staatsanwaltschaft hätte es daher mit vernichten lassen. Für Jan Treppe kommt das nicht infrage. Ein Bild wegzuwerfen, nur weil niemand mehr Ansprüche anmeldet, erscheint ihm falsch. Deshalb soll noch einmal versucht werden, einen rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen. Gelingt das nicht, könnte das Werk an die Stadt Radebeul übergehen.
Bis dahin steht es in seinem Büro. Vorsichtshalber umgedreht. Kein Radebeuler „Cold Case“ also – einfach nur übrig gebliebene Geschichte.


