Polizei stoppt in Coswig einen 13-jährigen E-Scooter-Fahrer. Foto © ArchivPolizei stoppt in Coswig einen 13-jährigen E-Scooter-Fahrer. Foto © Archiv

Bei einer Verkehrskontrolle auf der Dresdner Straße in Coswig haben Polizeibeamte am Montagnachmittag gleich mehrere Verstöße bei einem E-Scooter festgestellt. Gegen 14.55 Uhr fiel den Einsatzkräften auf, dass das Fahrzeug entgegen der Vorschriften mit zwei Personen besetzt war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer erst 13 Jahre alt war. Für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Damit war der Jugendliche nicht berechtigt, das Fahrzeug zu führen.

Doch damit nicht genug: Am E-Scooter war ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Eine gültige Haftpflichtversicherung bestand nach Angaben der Polizei nicht. Damit lag zusätzlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Die Beamten beendeten die Fahrt umgehend und übergaben den Jungen gemeinsam mit dem E-Scooter an einen Erziehungsberechtigten. Gegen den Fahrer wurden entsprechende Anzeigen wegen des fehlenden Versicherungsschutzes sowie der festgestellten Verkehrsverstöße gefertigt.

Der Fall zeigt, dass bei E-Scootern dieselben gesetzlichen Regeln gelten wie für andere Fahrzeuge im Straßenverkehr. Neben einer gültigen Versicherung müssen auch Altersvorgaben und Nutzungsbestimmungen eingehalten werden. Die Polizei weist regelmäßig darauf hin, dass Verstöße nicht nur Bußgelder nach sich ziehen können, sondern auch erhebliche Folgen bei Unfällen haben.

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