Moritzburg gilt laut Gutachten als Ort mit angespannter Wohnungsmarkt. Was Baugebote, Vorkaufsrecht und Mietpreisbremse bedeuten könnte. Foto © BranczeiszMoritzburg gilt laut Gutachten als Ort mit angespannter Wohnungsmarkt. Was Baugebote, Vorkaufsrecht und Mietpreisbremse bedeuten könnte. Foto © Branczeisz

Moritzburg und Radeburg stehen auf einer Liste von acht Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das geht aus einem Ministeriumsschreiben vom 20. Oktober hervor. Für Bauherren und Eigentümer könnte das Folgen haben. Der Wohndruck macht nicht an Stadtgrenzen halt. Neben Moritzburg und Radeburg nennt das Gutachten Heidenau, Schkeuditz, Rackwitz und Krostitz sowie Dresden und Leipzig. Diese acht Orte gelten laut Gutachten als angespannt.

Kann die Gemeinde zum Bauen verpflichten?

Für Besitzer von Bauland könnte ein Baugebot relevant werden. Nach § 176 BauGB können Kommunen unter Voraussetzungen verlangen, dass geeignetes Bauland fristgerecht bebaut wird. Beispiel: Eine erschlossene Baulücke bleibt jahrelang leer, obwohl dort Wohnungen entstehen könnten. Das Gutachten rät zu mehr Baugeboten. Automatischer Bauzwang entsteht nicht. Jede Anordnung muss rechtlich begründet sein. Wirtschaftlich unzumutbares Bauen darf nicht verlangt werden.

Was ändert sich beim Grundstückskauf?

Auch das kommunale Vorkaufsrecht soll stärker genutzt werden. Beim Verkauf unbebauter oder brachliegender Flächen könnte die Gemeinde unter Voraussetzungen selbst einsteigen. Dafür wären nach § 25 BauGB eine Landesverordnung und eine kommunale Satzung nötig. Wer in Moritzburg oder Radeburg Bauland kaufen will, sollte vor dem Notartermin im Rathaus nachfragen.

Könnte das Bauen leichter werden?

Ja. Wer aufstocken oder Wohnungen schaffen will, kann schon heute von Ausnahmen beim Bebauungsplan profitieren. § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht Befreiungen mit Zustimmung der Gemeinde. Nachbarinteressen bleiben wichtig. Eine Bundesreform soll Wohnungsbau bei Planungen stärker gewichten. Für Anfang 2027 sind Änderungen vorgesehen, beschlossen sind sie noch nicht.

Und die Mieten?

Die Gutachter empfehlen, die Mietpreisbremse in angespannten Gebieten zu verlängern. Bei Neuvermietungen gilt grundsätzlich: höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit Ausnahmen. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent für bestimmte Erhöhungen binnen drei Jahren soll dagegen nicht verlängert werden. Beide Regeln gelten derzeit in Sachsen nur in Dresden und Leipzig und laufen am 30. Juni 2027 aus. Außerdem wird eine zehnjährige Sperrfrist für bestimmte Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung und Verkauf von Mietwohnungen empfohlen. Eine zusätzliche Genehmigungspflicht dafür wird nicht empfohlen.

Was sollten Bauherren jetzt tun?

Wer ein Grundstück besitzt oder kaufen will, sollte beim Bauamt nach Bebauungsplan, möglichen Befreiungen und Vorkaufsrechten fragen. Eigentümer unbebauter Flächen sollten die Debatte über Baugebote verfolgen. Für Moritzburg, Radeburg und die übrigen Orte sind noch keine neuen Sonderregeln beschlossen. Sachsen will die Vorschläge mit Kommunen und Verbänden beraten.

Barrierefreiheit