Das Lügenmuseum Radebeul muss raus. Aber wohin? Foto © BranczeiszDas Lügenmuseum Radebeul muss raus. Aber wohin? Foto © Branczeisz

Radebeul. Ein Gericht kann entscheiden, wer ein Haus verlassen muss. Aber wie räumt man ein Lebenswerk? Im ehemaligen Gasthof Serkowitz stehen keine austauschbaren Regale. Hier greifen Licht, Klang, Fundstücke und Installationen ineinander. Dazu kommen Menschen, für die das Haus auch Lebensmittelpunkt ist. Was geschieht mit ihnen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Nach dem rechtskräftigen Räumungsurteil hat die Stadt die Vollstreckung eingeleitet. Auf konkrete Fragen von „Radebeul-aktuell“ zu Bewohnern, Kunstwerken, Lagerung, Zukunft des Hauses und Gesprächen antwortet sie – im übermittelten Wortlaut – so:

„Die Immobilie gehört der Stadt Radebeul. Seit Beendigung des Mietverhältnisses sind mehr als zwei Jahre und seit Rechtskraft des Räumungsurteils fünf Monate vergangen. Der Mieter hatte damit ausreichend Zeit für eine Räumung des „Lügenmuseums“. Nach Ablauf der großzügig bemessenen Räumungsfrist wurde nunmehr die Vollstreckung eingeleitet. Diese geschieht nach den gesetzlichen Vorschriften. Damit haben sich alle weiteren Fragen erübrigt.“

Rechtlich mag die Lage nach dem Urteil klar sein. Praktisch ist sie es nicht. Nach § 885 ZPO setzt ein Gerichtsvollzieher den Mieter aus dem Besitz; zurückgelassene Sachen werden übergeben oder nötigenfalls verwahrt. Bei einer beschränkten Räumung nach § 885a ZPO kann die Stadt als Gläubigerin die Gegenstände selbst entfernen, muss sie dann aber verwahren. Welche Variante geplant ist, bleibt offen. Ebenso, wer empfindliche Werke dokumentiert, abbaut und transportiert. Eine unbegrenzte Einlagerungspflicht oder automatische Entschädigung gibt es nicht. Beschädigungen könnten dennoch neue Haftungsfragen auslösen.

Museum oder nicht? Ein Streit mit Folgen

Ein fehlender „Museumsstatus“ ist kein Freibrief zum Wegwerfen. Sachsen verweigerte 2017 eine Bescheinigung für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG. Das Verwaltungsgericht bestätigte 2018 die Ablehnung: Vor allem das museale „Bewahren“ sah es nicht ausreichend erfüllt. Zuvor war die Einrichtung in Brandenburg steuerlich als Museum behandelt worden. Das Urteil sagt allerdings nichts darüber, ob einzelne Installationen Kunst sind und geschützt werden müssen.

Wie konnte es soweit kommen?

2023 beschloss der Stadtrat den Verkauf des Gasthofs an einen Berliner Investor, der das Lügenmuseum als Teil eines Kulturzentrums erhalten wollte. Der Kauf scheiterte 2024; Stadt und Betreiber bewerten die Gründe höchst unterschiedlich. Zabka spricht davon, dass der Interessent lediglich die Marke „Lügenmuseum“ übernehmen wollte und nie ein Kunstmäzen war. Die Stadt Radebeul hält die Absage des Investors in letzter Minute vor allem für ein Verschulden von Zabka, der sich damit selbst jeder Zukunft und jedes Verständnisses beraubt habe. Die Stadt verweist auf einen Sanierungsbedarf von rund 3,5 Millionen Euro. Wie viel sie selbst als Eigentümer des Gasthofes über die Jahre investiert hat, beziffert sie in ihrer jetzigen Antwort nicht. Erneut mit dem neu gegründeten „Verein Gasthof Serkowitz“ über Erbbaurecht sprechen, das nach Darstellung des Betreibers Reinhard Zabka als Perspektive im Mietvertrag steht, kommt für sie daher unter keinen Umständen in Frage. Das Lügenmuseum sei immer nur ein Provisorium gewesen, heißt es stattdessen und reine Privatsache. Das ging so weit, dass die Stadt drei Veranstaltungen im Haus verbot, zuletzt das „Grande Finale“ am 26. September 2026. Das Verwaltungsgericht Dresden hat dies jetzt für nicht rechtmäßig erkannt – die Stadt zahl die Gerichtskosten – was an der Räumung nichts ändert. Es zeigt aber, dass der Stadt Radebeul jegliche Öffentlichkeit unliebsam ist. In dieses Bild passt auch, dass die Stadt den Stadträten in ihrer Funktion eine Ortsbesichtigung des Lügenmuseums kürzlich untersagt hat. Das dürfte zumindest einmalig sein. Gibt es mehrere Kaufinteressenten wie jetzt behauptet wird? Und hat der Stadtrat die kulturelle Nutzung ausdrücklich aufgegeben?

Sachsens Museen geraten unter Druck

Radebeul ist kein Einzelfall. Das Zuse-Computermuseum in Hoyerswerda ist seit September 2026 für reguläre Besucher geschlossen, nachdem seine Finanzierung weggebrochen war. Der Landkreis Bautzen will sich als Träger des „Museums der Westlausitz“ zurückziehen. In der Oberlausitz befindet sich zudem ein Museumsverbund seit Jahresbeginn in Abwicklung, seine Standorte gingen an Kommunen über. Sachsens Museumsbund warnt zurecht vor Verlusten kultureller Infrastruktur, denn vor Ort sind die Einrichtungen nicht zu halten. Auch wenn die persönliche und rechtliche Lage sehr verschieden ist, das alles zeigt, jetzt werden Kosten rigoros abgestoßen. Kein Wunder also, dass Orts- und Gemeinderäte von Kommunen bislang mit dem Kopf geschüttelt haben, wenn Zabka auf der Suche nach einer neuen Bleib an die Tür klopfte.

Fakt ist: Niemand kann ein Räumungsurteil ignorieren. Aber eine Stadt kann erklären, wie sie es umsetzt, was mit den Menschen und Kunstwerken geschieht und welche Zukunft sie für einen Kulturort sieht. Gerade nach 36 Jahren Lügenmuseum, 14 davon in Radebeul, sind das keine erledigten Fragen. Egal wie juristisch sauber die Kündigung ist.

DAS LÜGENMUSEUM

  • 1990: Gründung durch Künstler Reinhard Zabka in Babe (Brandenburg).
  • 1997: Umzug nach Gantikow in Brandenburg.
  • 2012: Neueröffnung im Gasthof Serkowitz in Radebeul.
  • Im Lügenmuseum trifft ein alter Dachboden auf eine verrückte Erfinderwerkstatt. Zwischen ausrangierten Möbeln, kuriosen Fundstücken, blinkenden Lampen und selbst gebauten Fantasiemaschinen hat Künstler Reinhard Zabka über Jahrzehnte eine eigene Welt geschaffen, eine Wunderkammer, letzter Ort freier Kunst. Manches wirkt wie liebevoll zusammengebastelt, anderes wie ein Sammelsurium aus vergangenen Zeiten. Nicht jeder wird darin große Kunst erkennen. Aber vieles wurde bewusst so angeordnet, dass aus einzelnen Gegenständen ganze Geschichten und ungewöhnliche Raumerlebnisse entstehen. Und genau deshalb lässt sich diese Sammlung möglicherweise nicht einfach auseinandernehmen, ohne etwas von ihrem eigentlichen Charakter zu verlieren.
  • Man muss diese Kunst weder lieben noch ihren künstlerischen Wert abschließend beurteilen können, um zu fragen, wie eine Räumung verantwortungsvoll durchgeführt werden soll.
  • Denn selbst wenn für Außenstehende manches wie alter Krempel aussieht, kann es für den Künstler ein unersetzbarer Teil seines Lebenswerks sein. Und darüber sollte man auch unabhängig vom Rechtsstreit sprechen können.
  • Das sagen andere: https://share.google/K3NTpkNzTNg9fhWLA

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