Dresden erleichtert Pflegediensten nun doch das Parken. Aber das kostet bis zu 170 Euro pro Auto. Foto © sabinevanerpDresden erleichtert Pflegediensten nun doch das Parken. Aber das kostet bis zu 170 Euro pro Auto. Foto © sabinevanerp

Dresden. Parkplatzsuche statt Patientenversorgung: In Dresden soll damit zumindest teilweise Schluss sein. Die Stadt erweitert die Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, hat einen Haken: Für die nötige Genehmigung müssen die Dienste weiter zahlen – und zwar für jedes Fahrzeug. Der Druck wächst. 2023 lebten laut sächsischer Pflegestatistik 44.141 Pflegebedürftige in Dresden, 2021 waren es 36.409. Viele werden zu Hause versorgt. 119 ambulante Pflegedienste sind im Einsatz, oft mit engem Zeitplan. Gerade in Altstadt, Cotta und Blasewitz wurde die Parkplatzsuche zur zusätzlichen Belastung.

Bemerkenswert: Bereits 2021 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, Möglichkeiten für kostenfreie Ausnahmegenehmigungen zu prüfen. Noch im Februar 2026 kritisierte eine SPD-Anfrage, dass Pflegedienste für jedes Auto eine eigene Genehmigung benötigen, während Handwerksbetriebe bis zu fünf Fahrzeuge eintragen lassen könnten. Nun gibt es mehr Freiheiten beim Parken, aber keine Gebührenbefreiung.

Was Pflegefahrzeuge jetzt dürfen

Mit Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO dürfen Fahrzeuge bis zu 60 Minuten je Einsatzort parken:

  • An Parkscheinautomaten: ohne Parkschein und Parkgebühr.
  • In Bewohnerparkzonen: ohne Bewohnerparkausweis.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen: auch außerhalb markierter Stellflächen.
  • In Fußgängerzonen: Einfahrt und Parken während freigegebener Lieferzeiten.

Das gilt im gesamten Stadtgebiet nur bei regelmäßiger medizinischer und pflegerischer Versorgung vor Ort, nicht für private Fahrten.

Was die Genehmigung kostet

Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag beim Straßen- und Tiefbauamt nötig, mit Begründung und Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). 12 Monate kosten 85 Euro, 24 Monate 170 Euro. Bestehende Genehmigungen bleiben gültig. Die Umschreibung auf die erweiterten Regeln kostet einmalig 12,80 Euro und ist formlos per E-Mail möglich.

Die Erleichterung ist sinnvoll. Trotzdem bleibt die Kritik: Warum sollen ausgerechnet Dienste, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, für notwendige Parkausnahmen zahlen?

Antrag und alle Kontakte

Straßen- und Tiefbauamt Dresden

Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Telefon: 0351 488 4301 (allgemeiner Amtskontakt)

E-Mail zur Umschreibung: 66.61@dresden.de

Allgemeine E-Mail: strassen-tiefbauamt@dresden.de

Antragsformular und weitere Informationen:

www.dresden.de/parkerleichterungen-sozialdienstleister

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