Foto © Symbolbild Dennis Wegner
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Ausgedehnte Streiks legen VVO Verkehrsnetz lahm: Ein Rückblick auf turbulente Tage

Die jüngsten Streikaktionen, initiiert durch die Gewerkschaft ver.di, haben das öffentliche Verkehrsnetz in Dresden nahezu zum Erliegen gebracht. In einer beispiellosen Mobilisierung wurden nicht nur die regionalen, sondern auch die kommunalen Verkehrsbetriebe, einschließlich der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB), zum Ausstand aufgerufen. Diese Streikwelle erstreckte sich über mehrere Tage, vom 29. Februar bis zum 2. März, und führte zu einem komplexen und weitreichenden Ausfall im Verkehrsangebot der Stadt.

Die erste Phase des Streiks begann am 29. Februar um 3 Uhr morgens mit den Beschäftigten der DVB-Tochtergesellschaft DVS, die sämtliche Fährverbindungen sowie zahlreiche Buslinien und Ersatzverkehre für Straßenbahnen lahmlegten. Obwohl Straßen- und Bergbahnen an diesem Tag noch fuhren, war die Prognose zu Abfahrtszeiten und Pünktlichkeit bereits stark eingeschränkt.

Vom 1. März an weitete sich der Streik aus, indem nun auch die DVB-Beschäftigten in den Ausstand traten. Dies führte zu fast vollständigen Ausfällen im DVB-Netz bis zum frühen 2. März. Nur vereinzelte Buslinien, die am Stadtrand von Subunternehmen betrieben wurden, blieben teilweise in Betrieb, ohne dass verlässliche Abfahrtszeiten angegeben werden konnten.

Am 2. März setzte sich der Ausstand fort, wobei wichtige Verkehrsmittel wie Straßenbahnen, Buslinien und Bergbahnen vollständig ausfielen. Lediglich die Fähren nahmen ihren Betrieb wieder auf, und auf einigen Buslinien sowie im Ersatzverkehr für Straßenbahnen fanden vereinzelt wieder Fahrten statt, obwohl auch hier keine genauen Prognosen möglich waren.

Erst am 3. März normalisierte sich die Situation allmählich, als der Betrieb auf allen Linien planmäßig wiederaufgenommen wurde. Die DVB informierte während des Streiks kontinuierlich über Ausfälle und die wenigen verfügbaren Verbindungen über ihre App „DVB mobil“ und die Website, während gleichzeitig klar wurde, dass die Mobilitätsgarantie in solchen Fällen außer Kraft tritt.

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