Der ehemalige Coswiger Alfred Prescher (1892-1971) hat in seinem Testament aus dem Jahr 1945 verfügt, dass mit den Einnahmen aus dem Verkauf seines Grundbesitzes in Coswig eine Stiftung für Kriegsblinde geschaffen werden soll. Im Jahr 2010 wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig die Errichtung einer solchen Stiftung unter dem Namen „Alfred-Prescher-Stiftung“ beschlossen.
Bereits zum dreizehnten Mal besteht die Möglichkeit, aus den Stiftungserträgen des Jahres 2023 Unterstützungsleistungen im Sinne der Stiftungssatzung zu bewilligen. Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen im Coswiger Amtsblatt und in der Tagespresse veröffentlicht. Die bekannten Blindenverbände werden direkt angeschrieben. Der Aufruf richtet sich an alle Coswiger Einwohner, Coswiger Vereine und Coswiger Unternehmen.
Gemäß der Stiftungssatzung sollen die Unterstützungen und Hilfeleistungen vorrangig Kriegsblinden dienen und auf Wunsch des Stifters vorrangig für die Anschaffung von Blindenhunden verwendet werden. Soweit für Blindenhunde kein Bedarf bestehen sollte, können analog zu den Vorjahren auch finanzielle Mittel für die Anschaffung anderer Blindenhilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. für Blindenschrift oder technische Geräte zur Orientierung im öffentlichen Verkehrsraum, in sonstigen zugänglichen öffentlichen Räumen oder auch im privaten Bereich.
Wir bitten um Einreichung eines schriftlichen Förderantrages bis zum 12. Januar 2024 bei der Stadtverwaltung Coswig, Bürgermeisterin Friederike Trommer, Karrasstraße 2, 01640 Coswig. Der Antrag sollte eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Gesamtkosten und zu den beteiligten Personen enthalten. In seiner Sitzung am 14. Februar 2024 wird das Spendenkuratorium entscheiden, welche Projekte unterstützt werden.
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