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Radebeul

Neuer Lebensabschnitt: Berufsausbildungsbeihilfe für Schulabgänger

Für viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger startet nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt mit dem Beginn ihrer Ausbildung. Manche benötigen nun eine eigene Unterkunft, da der Ausbildungsbetrieb weit von der elterlichen Wohnung entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, können die Agenturen für Arbeit die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die bequemste Art der Antragstellung erfolgt online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Meine eServices“. Wer noch nicht für den eService registriert ist, kann dies einmalig erledigen und anschließend auch das gesamte andere Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):

  • Jugendliche sind anspruchsberechtigt für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen sowie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).
  • Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB, stattdessen könnten Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage kommen. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.
  • Auszubildende haben Anspruch auf Förderung, wenn sie außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Die Hin- und Rückfahrt muss mehr als zwei Stunden betragen. Es gelten Ausnahmen für Auszubildende, die 18 Jahre und älter sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, mit mindestens einem Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können.
  • Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem Einkommen des Ehegatten und dem Einkommen der Eltern sowie der Unterbringungsart.

Auf www.babrechner.arbeitsagentur.de kann jeder mithilfe des BAB-Rechners die mögliche Förderung selbst nachrechnen.

Antragsunterlagen und weitere Informationen können telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Agentur für Arbeit Riesa abgeholt werden.

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