Meißen entwickelt neue Regeln für Außengastronomie, Werbung und Sondernutzungen in der Altstadt. Foto © ArchivMeißen entwickelt neue Regeln für Außengastronomie, Werbung und Sondernutzungen in der Altstadt. Foto © Archiv

Die Meißen will die Nutzung ihrer historischen Altstadt neu ordnen – und setzt dabei bewusst auf die Ideen der Bürger. Hintergrund ist ein neuer Gestaltungsleitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum, der derzeit gemeinsam mit Gewerbetreibenden, Anwohnern und Interessierten entwickelt wird. Ziel ist es, die Meißner Altstadt attraktiv, sicher und gleichzeitig praktikabel für alle Beteiligten zu gestalten.

Denn was für Restaurants, Cafés oder Geschäfte oft wichtig für Atmosphäre und Umsatz ist, kann an anderer Stelle schnell zum Hindernis werden. Außengastronomie, Werbeschilder, Dekorationen oder Warenauslagen sorgen zwar für Leben in der Innenstadt, engen jedoch mitunter Wege für Kinderwagen, Rollatoren oder Rettungsfahrzeuge ein. Gleichzeitig spielt auch der Denkmalschutz in der historischen Altstadt eine zentrale Rolle.

Die Stadt möchte deshalb künftig klarere und hochwertigere Regeln schaffen, die sowohl dem historischen Stadtbild als auch modernen Anforderungen gerecht werden. Bereits heute existiert eine Gestaltungssatzung für die Altstadt – der neue Leitfaden soll diese künftig ergänzen und konkrete Empfehlungen für Sondernutzungen liefern.

Bis zum 18. Mai 2026 können Bürgerinnen und Bürger online ihre Hinweise, Ideen und Kritik einbringen. Zusätzlich plant die Stadt drei öffentliche Werkstätten, bei denen gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden soll. Die Termine dafür stehen bereits fest: 28. Mai, 27. August und 29. Oktober 2026, jeweils von 17 bis 19 Uhr.

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