Im Landkreis Meißen gilt seit dem 1. Juli 2026 ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Wegen der hohen Temperaturen und der Trockenheit der vergangenen zwei Wochen hat der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist auf der Website des Landkreises Meißen unter den Bekanntmachungen veröffentlicht.
Konkret ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen mit Pumpenvorrichtungen untersagt. Auch Schläuche, Pumpen und andere technische oder mechanische Anlagen, die zur Wasserentnahme geeignet sind, müssen aus den Gewässern und Uferbereichen entfernt werden.
Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. Hintergrund sind die sehr niedrigen Wasserstände im Gewässersystem des Landkreises. Trotz aktueller Niederschläge ist nach Angaben der Verwaltung derzeit keine spürbare Entspannung absehbar.
Der Landkreis warnt davor, dass der Wasserhaushalt bei weiterer Entnahme nachteilig gestört werden könnte. Besonders betroffen wären die ohnehin belastete Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern sowie die natürliche Selbstreinigung der Bäche, Flüsse und Seen. Mit der Allgemeinverfügung soll verhindert werden, dass sich die Lage weiter verschärft.



