Im Streit um die Löwen-Apotheke in Radeburg hat das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch eine wichtige Zwischenentscheidung getroffen. Der Eigentümer des Gebäudes, der Ebersbacher Bürgermeister Falk Hentschel, muss die Wasserversorgung der Apotheke wieder herstellen bis das Landgericht Dresden ein endgültiges Urteil im Hauptverfahren gefällt hat.
Hintergrund ist ein Eilverfahren, nachdem die Löwen-Apotheke seit dem 30. Dezember ohne fließendes Wasser war. Eigentümer Hentschel hatte die Versorgung gekappt und dies mit aus seiner Sicht aufgelaufenen Mietschulden begründet. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass das Mietverhältnis mit Apotheker Jens Rudolph bereits beendet sei.
Das Landgericht Dresden hatte Ende Januar zunächst anders entschieden und den Eilantrag des Apothekers auf Wiederaufnahme der Wasserversorgung abgelehnt. Ein endgültiges Urteil über den eigentlichen Rechtsstreit wurde jedoch noch nicht gefällt. Daraufhin legte Rudolph Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden ein. Mit Erfolg: Die Richter ordneten nun an, dass das Wasser wieder angestellt werden muss.
Sollte sich der Vermieter nicht an die Entscheidung halten, droht laut Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Zur Begründung verwies das Oberlandesgericht unter anderem auf eine Treuepflicht des Vermieters. Mit dem Kauf des Hauses habe Hentschel auch die Verpflichtung übernommen, die bestehende Wasser- und Energieversorgung fortzuführen. Das gelte insbesondere deshalb, weil der Apotheker weiterhin die ursprünglich vereinbarte Miete von 3.000 Euro sowie 100 Euro Nebenkosten zahlt.
Ausgangspunkt des Konflikts ist ein schon länger schwelender Mietstreit. Der frühere Eigentümer des Hauses wollte die monatliche Miete der Apotheke von 3.000 auf 4.500 Euro erhöhen. Apotheker Rudolph widersprach dieser Forderung und zahlte weiterhin nur die bisherige Miete.
Nachdem das Gebäude 2025 den Besitzer wechselte und Falk Hentschel neuer Eigentümer wurde, sprach dieser wegen der aus seiner Sicht nicht vollständig gezahlten Miete eine außerordentliche Kündigung aus. Ob diese Kündigung rechtmäßig ist, hat das Oberlandesgericht in seiner aktuellen Entscheidung jedoch ausdrücklich nicht bewertet.
Darüber muss nun das Landgericht Dresden im Hauptverfahren entscheiden. Bis dahin muss in der Löwen-Apotheke aber zunächst wieder Wasser fließen.



