Wer einen neuen Personalausweis beantragen möchte, muss ab Samstag tiefer in die Tasche greifen. Der Preis für Antragsteller ab 24 Jahren steigt von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Der Ausweis ist dafür weiterhin zehn Jahre gültig. Auch junge Menschen sind betroffen:
Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro, bei einer maximalen Gültigkeit von sechs Jahren. Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Kosten – sowohl beim Ausweishersteller als auch in den kommunalen Behörden.
Wichtig für Bürgerinnen und Bürger: Grundlage ist die am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO).
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt am 6. Februar 2026, sodass die neuen Preise verbindlich ab dem 7. Februar gelten. Wer also demnächst einen neuen Personalausweis braucht, sollte die gestiegenen Kosten bei der Planung berücksichtigen – egal ob Erwachsener oder Jugendlicher.


