Biotonne Mülleimer mit verschimmelten OrangenFoto © Coscarella Gianfranco

Ab dem 1. Mai 2025 wird es ernst: Wer seine Biotonne falsch befüllt, muss künftig damit rechnen, dass die Müllabfuhr sie einfach stehen lässt. Ein auffälliger roter Aufkleber signalisiert dann: „Nicht geleert – falsche Befüllung!“ Hintergrund ist die neue Bioabfallverordnung, die bundesweit für strengere Regeln bei der Mülltrennung sorgt.

Künftig darf der Fremdstoffanteil im Biomüll nur noch maximal ein Prozent betragen. Bereits kleine Mengen an Plastik, Glas oder Metall können dazu führen, dass die Tonne nicht geleert wird – mit allen unangenehmen Folgen.

Ziel ist es, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern, damit daraus hochwertiger Kompost oder Biogas entstehen kann. Um das zu erreichen, darf nur noch rein biologisch abbaubares Material in die Tonne. Plastiktüten – selbst solche mit „kompostierbar“-Aufdruck – sind tabu. Auch Windeln, Hygieneartikel, Glas oder Verpackungen haben in der Biotonne nichts verloren.

Erlaubt sind dagegen Obst- und Gemüsereste, Kaffeefilter, Eierschalen sowie Gartenabfälle. Wer seinen Biomüll in Zeitungspapier oder spezielle Papiertüten verpackt, schützt die Tonne zusätzlich vor Feuchtigkeit und Gerüchen.

Die Botschaft ist klar: Nur wer korrekt trennt, sorgt für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft – und vermeidet den roten Warnaufkleber.