Die Stadtkasse Meißen erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die nächste Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15. Mai 2024 fällig wird. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Beträge rechtzeitig überwiesen werden, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Steuerpflichtige sollten die Höhe ihrer Ratenzahlung dem letzten Steuerbescheid entnehmen. Ein neuer Bescheid wird nur ausgestellt, wenn es Änderungen in der Steuerschuld oder beim Steuerpflichtigen gibt. Zur Überweisung der Steuerbeträge kann die folgende Bankverbindung der Stadt Meißen genutzt werden:
- IBAN: DE37 8505 5000 3100 0100 00
- BIC: SOLADES1MEI
Darüber hinaus bietet die Stadt die Möglichkeit an, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Dieses Verfahren kann jederzeit widerrufen werden. Vordrucke für das Lastschriftverfahren und weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Meißen unter der Rubrik Steuern und Abgaben verfügbar.
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