Was ursprünglich als bundesweit einmaliges Modellprojekt für innovativen Hochwasserschutz gedacht war, ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen endgültig gescheitert. Die Stadt Coswig erhebt dabei schwere Vorwürfe gegen das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Oberbürgermeister Thomas Schubert spricht offen von „bürokratischer Beharrlichkeit“ und mangelndem Gestaltungswillen der Bundesbehörde.
Ausgangspunkt waren die schweren Elbehochwasser 2002 und 2013. Besonders betroffen war die Brockwitzer Niederseite im rund 1000 Jahre alten Ortsteil Brockwitz. Weil ein klassischer Deich laut Stadt wegen Landschaftsschutz, Prioritätenlisten und bestehender Hochspannungsleitungen nicht realisierbar war, entwickelte Coswig gemeinsam mit Experten eine alternative Idee: gefährdete Häuser anheben statt das Wasser aussperren.
Zwischen 2017 und 2019 untersuchten mehrere Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Machbarkeit des Vorhabens – darunter die Technische Hochschule Nürnberg, die TU Dresden, die TH Ostwestfalen-Lippe sowie das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung. Das Ergebnis fiel positiv aus: Die Hebung der Häuser über den Pegel eines sogenannten hundertjährigen Hochwassers galt als technisch machbar und sinnvoll.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellte daraufhin Ende 2019 insgesamt 10,5 Millionen Euro bereit. Das Projekt sollte über das Bundesprogramm „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung“ umgesetzt werden. Förderziel war ausdrücklich nicht nur der Hochwasserschutz in Brockwitz, sondern auch die wissenschaftliche Begleitung und die Gewinnung übertragbarer Erkenntnisse für andere Kommunen – insbesondere mit Blick auf die Folgen des Klimawandels.
Ende 2021 erhielt die Stadt Coswig den Zuwendungsbescheid. Doch laut Oberbürgermeister Schubert begannen bereits wenige Monate später massive Probleme mit dem BBSR. Die Behörde habe das innovative Vorhaben wie ein gewöhnliches Bauprojekt „auf der grünen Wiese“ behandelt und auf starre Abläufe bestanden, die in einer gewachsenen historischen Siedlung kaum umsetzbar seien.
Besonders kritisch sieht die Stadt Vorgaben zur Reihenfolge der Haushebungen. So habe die Behörde verlangt, mit den Gebäuden am Ortseingang zu beginnen und die Arbeiten erst am anderen Ende des Ortsteils abzuschließen. Für Coswig war das angesichts unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse, individueller Belastungen der Bewohner und technischer Besonderheiten realitätsfern.
Hinzu kamen laut Stadt immer neue Nachforderungen, unbearbeitete Änderungsanträge und lange Phasen ohne Rückmeldungen aus der Behörde. Obwohl Coswig sämtliche Fristen eingehalten und alle angeforderten Unterlagen geliefert habe, sei kein einziger Änderungsantrag bewilligt worden. Innovationsklauseln der Förderrichtlinie, die eigentlich speziell für neuartige Projekte gedacht gewesen seien, habe das BBSR nicht angewendet.
Mit dem formellen Widerruf des Förderbescheides und dem ablehnenden Widerspruchsbescheid im April 2026 wurde das Projekt endgültig beendet. Die Stadt weist insbesondere die Begründung zurück, das Förderziel schematisch auf die Hebung exakt 24 Wohngebäude reduziert zu haben, ohne die tatsächlichen örtlichen Bedingungen und die menschliche Dimension des Vorhabens ausreichend zu berücksichtigen.
Die Folgen treffen vor allem die Bewohner der Brockwitzer Niederseite. Viele Familien haben nach mehreren Hochwassern kaum noch finanzielle Reserven und können die kostspieligen Haushebungen nicht selbst finanzieren. Nach den jüngsten bedrohlichen Elbehochwassern im Dezember 2023 und September 2024 bleibt damit eine zentrale Klimaanpassungsmaßnahme aus.
Für Coswig ist das Scheitern deshalb weit mehr als das Ende eines einzelnen Bauprojekts. Die Stadt sieht darin eine vertane Chance für Forschung, Hochwasserschutz, Stadtentwicklung und Klimaanpassung in ganz Deutschland. Oberbürgermeister Schubert spricht von einem Modellprojekt, das nicht an seiner Idee oder fehlender Unterstützung vor Ort gescheitert sei, sondern „am Unwillen einer Bundesbehörde, neues Denken zuzulassen“.



