Foto © Aleks B.

Der Gemeinderat von Weinböhla hat am 20. März 2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die am 17. April 2024 durch das Landratsamt Meißen bestätigt wurde. Der Haushaltsplan wird vom 1. bis 12. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegen.

Zu den Eckpunkten der Haushaltssatzung gehören ordentliche Erträge von 19.718.800 EUR und Aufwendungen von 21.189.300 EUR, ohne neue Kreditaufnahmen für Investitionen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 1.800.000 EUR. Mit Hebesätzen von 310% für die Grundsteuer A, 420% für die Grundsteuer B und 375% für die Gewerbesteuer zielt die Haushaltssatzung darauf ab, die finanzielle Stabilität der Gemeinde sicherzustellen und die öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten.

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