Wenn am 11. Juni die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA angepfiffen wird, dürfte auch in Radebeul das Fußballfieber ausbrechen. Fans werden sich vor Fernsehern versammeln, in Gärten mitfiebern oder auf öffentliche Übertragungen hoffen. Doch wer auf große Public-Viewing-Veranstaltungen unter freiem Himmel setzt, muss sich aktuell noch gedulden: Nach Informationen aus dem Rathaus liegen bislang keine Anträge oder Genehmigungen für Public Viewings in Radebeul vor. Dabei schafft die diesjährige WM ganz besondere Voraussetzungen. Wegen der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den USA finden viele Spiele in den Abend- und Nachtstunden statt. Jubel, Torhymnen und spontane Feiern können dabei schnell mit den geltenden Lärmschutzvorschriften kollidieren.
Grundsätzlich sind öffentliche Live-Übertragungen im Freien dennoch möglich. Veranstalter von Public Viewings auf Freilichtbühnen, in Biergärten, Freiluftgaststätten, auf Sport- oder Festplätzen können bei den zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dafür ist ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich. Darin sollen Umfang und Anzahl der geplanten Veranstaltungen, die örtlichen Gegebenheiten sowie Maßnahmen zur Lärmminderung möglichst genau beschrieben werden.
Die Behörden prüfen dabei jeden Einzelfall sorgfältig. Ziel ist es, die Begeisterung der Fußballfans mit den berechtigten Interessen der Anwohner in Einklang zu bringen. Schließlich soll die Weltmeisterschaft für alle ein positives Erlebnis werden – nicht nur für diejenigen vor der Leinwand, sondern auch für Menschen, die nachts ihre Ruhe suchen. Auch im privaten Umfeld appellieren die Behörden an gegenseitige Rücksichtnahme. Wer mit Freunden im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon Fußball schaut, sollte die Lautstärke im Blick behalten und Nachbarn nicht unnötig belasten. Gerade bei späten Anstoßzeiten können ausgelassene Torjubel schnell zur Belastungsprobe werden.
Die rechtliche Grundlage für mögliche Ausnahmen wurde erst vor wenigen Wochen geschaffen. Am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die öffentliche Fernsehübertragungen der Fußball-WM im Freien regelt. Sie ermöglicht es den zuständigen Behörden, zeitlich befristete Ausnahmen von den sonst geltenden Lärmgrenzwerten zu genehmigen. Voraussetzung bleibt jedoch stets eine sorgfältige Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Fußballereignis und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung. Ob sich kurzfristig noch Veranstalter finden, die in Radebeul ein Public Viewing auf die Beine stellen wollen, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen:
https://www.bundesumweltministerium.de/faqs/public-viewing-verordnung



