Kleiner Fehler – große Wirkung. Ein fehlendes Häkchen in einem Behörden-Portal führt dazu, dass Moritzburg Justizgeschichte schreibt.
Im August 2022 meldete ein Moritzburger seinen Reisepass zunächst als verloren, fand das Dokument jedoch noch am selben Tag wieder. Darüber informierte er sofort die Gemeindeverwaltung Moritzburg. Dort passierte allerdings ein entscheidender Fehler: Ein Mitarbeiter trug den Wiederfund nicht korrekt im Passregister ein.
Die Folge war gravierend: Der Reisepass blieb weiterhin in den Fahndungssystemen INPOL und im Schengener Informationssystem (SIS) als verloren gemeldet. Als der Mann wenige Monate später mit seiner Frau nach Neuseeland reisen wollte, nahm das Chaos seinen Lauf. Die USA verweigerten ihm den Transit, weil sein Pass offiziell zur Fahndung ausgeschrieben war. Nach einer teuren Umbuchung über Dubai und Melbourne schien die Reise zunächst gerettet. Doch auch dort kam das böse Erwachen: Die australischen Behörden stoppten ihn erneut, da der Fahndungseintrag weiterhin aktiv war.
Der Fall landete schließlich vor Gericht. Land- und Oberlandesgericht entschieden teilweise für den Kläger – was der jedoch nicht hinnahm. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass Behörden verpflichtet sind, solche Fahndungseinträge unverzüglich zu löschen, sobald ein verloren gemeldetes Dokument wieder auftaucht. Die entsprechende Passverwaltungsvorschrift lasse daran keinen Zweifel. Bürger dürften darauf vertrauen, dass ein von Behörden ausgestellter und überprüfter Reisepass ordnungsgemäß funktioniert, so die Richter.
Für den Mann hat das Urteil nun finanzielle Folgen zugunsten des Reisenden: Die Gemeinde Moritzburg muss ihm rund 14.000 Euro erstatten. Darin enthalten sind 12.714 Euro für die ursprünglich gebuchte Reise sowie weitere 1.600 Euro an Umbuchungskosten. Die Telefonkosten der Frau im Verlauf des Falles wurden nicht erstattet. Unterschiedliche juristische Meinungen hatte es in den Vorinstanzen dazu gegeben, ob die Frau auch Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hatte. Schließlich sei ihr Pass gültig gewesen, sie hätte reisen können. Dass sie das nicht wollte, sei eine ganz andere Sache. Der Gemeinde bleibt der Trost, das der Kommunale Schadensausgleich – eine Versicherung der Kommunen – die Kosten trägt. Das hatte der KSK bereits in den Vorinstanzen. Bürgermeisterin Katrin Sontag informierte im Technischen Ausschuss am Donnerstagabend über das schlussendliche Urteil. Wem der Lapsus im Amt passierte, ließ sie offen. (Az. III ZR 179/25).



