Auch private Geflügelhalter müssen sich an die neuen Schutzzonen halten.Auch private Geflügelhalter müssen sich an die neuen Schutzzonen halten. Foto: © Branczeisz

UPDATE: Im Legehennen-Betrieb Waldrose ist die Vogelgrippe nachgewiesen. Die Bestätigung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wird erwartet. Bereits jetzt hat der Landkreis die notwendigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eingeleitet, wie es das Tiergesundheitsrecht vorsieht.

Sollte das FLI den Befund bestätigen, wird die Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen auf der Website des Landkreises Meißen veröffentlicht.

Der betroffene Teilbestand mit rund 80.000 Legehennen selbst liegt in der Gemeinde Ebersbach nahe dem Großteich Zschorna, einem der größten Vogelschutzgebiete in Sachsen. Aufgrund hoher Verendungsraten in dem Legehennenbetrieb wurden Tupferproben und Tierkörper zur Untersuchung in die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) eingesandt. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend werden die Legehennen aus dem betroffenen Bestand nun getötet.

Außerdem wird eine neue Schutz- und Überwachungszone festgelegt. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern, die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb.

Weiterhin Bestand hat die Allgemeinverfügung vom 10. November 2025. Sie regelt das Aufstallungsgebot und Veranstaltungsverbot für den gesamten Landkreis Meißen. Demnach sind im Landkreis Meißen weiterhin sämtliche gehaltenen Vögel und Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Bestände gehaltener Vögel mit weniger als 50 Tieren außerhalb der Schutz- und Überwachungszone sind von der Aufstallungspflicht ausgenommen. Die Aufstallung der gehaltenen Vögel wird jedoch auch Beständen mit weniger als 50 Tieren angeraten. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art von gelisteten Arten (Vögel, Geflügel) ist im Landkreis Meißen verboten.

Ebenfalls noch gültig ist die Allgemeinverfügung Nummer 1/2025 vom 10. November 2025, die nach dem Ausbruch der Aviären Influenza in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Ebersbach erlassen worden war. Die Überwachungszonen beider Allgemeinverfügungen überschneiden sich in Teilen. Der jetzt betroffene Legehennenbestand liegt am Rande der bisher bereits geltenden Überwachungszone.

Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen und Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt melden. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Geschulte Einsatzkräfte sammeln das Tier ein, das dann an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen zur Untersuchung eingesandt wird. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen ist unter Telefon 03521 725-3502 oder per E-Mail an lueva@kreis-meissen.de erreichbar.

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