Wer einen als gefährlich geltenden Hund hält, muss mit deutlich höheren Abgaben rechnen. In Moritzburg kostet der erste Hund jetzt 65 Euro im Jahr, jeder weitere 100 Euro. Aber wird der Hund als gefährlich eingestuft, sind für den ersten gefährlichen Hund 200 Euro fällig, für jeden weiteren sogar 300 Euro. Zucht- und Zwingerhalter zahlen zusätzlich 90 Euro. Derzeit gibt es in Moritzburg 434 Erst-Hunde, 74 Zweit-Hunde und 15 weitere – aber nur einen gefährlichen Erst-Hund und einen gefährlichen Zweit-Hund. Bei Letzterem soll es wohl angesichts der neuen hohen Steuer auch bleiben, wenn es nach der Gemeinde geht.
Besonders tief müssen Halter gefährlicher Hunde in Coswig in die Tasche greifen: Der erste Hund kostet hier 54 Euro – der erste gefährliche Hund jedoch schon 432 Euro, der zweite sogar 864 Euro. Ähnliche Wege geht Meißen: Dort werden 420 Euro für den ersten und 840 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund verlangt.
Weinböhla, Radebeul und Dresden verzichten dagegen komplett auf Strafsteuern für gefährliche Hunde. In Weinböhla zahlen Besitzer für den ersten Hund 42 Euro, für jeden weiteren 84 Euro. In Dresden beträgt die Steuer 108 Euro für den ersten Hund und 144 Euro für jeden weiteren – unabhängig von Verhalten oder Rasse. Radebeuler bezahlen 60 Euro für ihren Erst-Hund und 120 Euro für jeden weiteren.
In Radeburg liegt die Steuer mit 28 Euro für den ersten Hund besonders niedrig. Der zweite Hund kostet 80 Euro, weitere Hunde 100 Euro. Für gefährliche Hunde verlangt Radeburg 100 Euro beim ersten Tier, ab dem zweiten 200 Euro.
In Sachsen gelten der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen pauschal als gefährlich. Das sind sogenannte „Listenhunde“. Darüber hinaus können aber auch Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen, als gefährlich eingestuft werden – selbst wenn sie keiner Listenrasse angehören.
Wer also einen auffälligen Vierbeiner hält, muss mit teils horrenden Hundesteuern rechnen.

 
                    
