Das Ordnungsamt Meißen erinnert alle Gewerbetreibenden daran, ihre Sondernutzungserlaubnis für 2025 rechtzeitig zu beantragen. Auch wer bereits im letzten Jahr eine Genehmigung hatte, muss den Antrag erneut stellen – eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch!
Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn Waren, Werbeträger oder Freisitze auf öffentlichem Grund vor Geschäften oder Gastronomiebetrieben platziert werden sollen. Neu in diesem Jahr: Neben dem Antrag müssen nun auch Lagepläne oder Skizzen sowie die genaue Quadratmeterzahl angegeben werden.
Die Stadtverwaltung steht für Fragen zur Verfügung. Alle wichtigen Infos und Formulare gibt es online unter: www.stadt-meissen.de/de/verkehr-sondernutzung.html
Wer weiterhin seine Außenflächen gewerblich nutzen möchte, sollte jetzt aktiv werden!