Mann mit einer Brille sitzt vor seinem Laptop und gibt seine Nutzerdaten einFoto © anyaberkut

Die Gemeinde Moritzburg informiert ihre Einwohner über die Möglichkeit, der Weitergabe persönlicher Daten im Melderegister zu widersprechen. Dies ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in verschiedenen Fällen ohne Begründung möglich – entweder durch persönliches Erscheinen oder schriftlichen Antrag.

Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:

  • Religionsgemeinschaften: Keine Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen nur Familienmitglieder angehören.
  • Jubiläen: Keine Übermittlung von Alters- oder Ehejubiläumsdaten an Presse oder Kommunalvertreter (z. B. Bürgermeister von Moritzburg).
  • Parteien & Wahlen: Keine Datenweitergabe an Parteien oder Wahlorganisationen.
  • Bundeswehr: Keine Weitergabe an das Personalmanagement der Bundeswehr (nur für deutsche Staatsangehörige).
  • Adressbuchverlage: Keine Aufnahme in Adressverzeichnisse.

Bereits bestehende Widersprüche bleiben gültig, sofern sie nicht widerrufen werden.

Zusätzlich kann eine Auskunftssperre beantragt werden, wenn durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht. Diese muss schriftlich begründet und von der Meldebehörde Moritzburg genehmigt werden. Eine Erneuerung nach zwei Jahren ist erforderlich.

Wer einen Antrag stellen möchte, kann sich an das Bürgerbüro der Gemeinde Moritzburg wenden.