Sperrzone und Beobachtungszone im Landkreis Meißen.Sperrzone und Beobachtungszone im Landkreis Meißen. Quelle: © Geoportal Meißen

Im Landkreis Meißen gilt für Geflügel-Bestände ab 50 Tieren Stallpflicht. Die hochansteckende Geflügelpest (H5N1) war in Lauterbach (Gemeinde Ebersbach) am 7. November festgestellt worden.

Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt.

Um den Seuchenbestand wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungszone“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt.

Angrenzende Geflügelhalter z.B. in Steinbach, schlachten jetzt nach und nach ihre Tiere. Gerade für Gänse oder Freiland-Hühner ist die Stallpflicht zudem eher Tierquälerei – und das jährlich wieder, denn vielerorts sind die artgerechten Bedingungen für eine Geschlossen-Haltung gar nicht vorhanden bzw. grundsätzlich nicht artgerecht.

Die Geflügelpest hat sich damit rasant von Brandenburg nach Sachsen ausgebreitet. Das liegt vor allem am jährlichen Vogelzug. Der Bauernbund in Brandenburg macht den strengen Schutz der Kraniche mit dafür verantwortlich, dass das Virus sich derart ausbreiten kann. Viele haben die Fernsehbilder von Lastkraftwagen mit hunderten toter, einst anmutiger, stolzer Kraniche wohl vor Augen.

Wieder einmal wird die Frage nach dem Gleichgewicht von Wild- und Nutztieren gestellt. Der Mensch stellt sie gegen die Natur. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, die Entschädigung für getötete Tiere von 50 Euro auf 110 Euro maximal zu erhöhen. Das alljährliche Elend ändert das nicht.

Doch die Geflügelpest ist nicht nur für Tierhalter ein traumatisches Thema. Die Gesundheitsämter warnen eindrücklich davor, tote Tiere mit bloßen Händen anzufassen oder gar mitzunehmen. Besser dem Veterinäramt Bescheid sagen. Auch Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Vierbeiner Abstand halten. Denn niemand weiß, ob eine Virus-Mutation nicht doch auf den Menschen übergehen könnte.

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