Die Uhr ist abgelaufen: Weil der Eigentümer des alten Rathauses in Radeburg die behördlich gesetzte Frist zur Dachstuhlsicherung bis 30. September 2025 ungenutzt verstreichen ließ, übernimmt jetzt die Untere Bauaufsichtsbehörde das Kommando. Die Sicherungsarbeiten zur Wiederherstellung der Standsicherheit werden per Ersatzvornahme durch einen externen Dienstleister umgesetzt.
Noch läuft das Vergabeverfahren für die notwendigen Bauleistungen. Ein konkreter Baubeginn steht daher aus, doch fest steht: Die Stadt handelt entschlossen. Auch die bereits vorhandene Absperrung entlang des historischen Gebäudes wurde im Rahmen dieser Maßnahme durch die Behörde veranlasst.
Die Rechnung bekommt der Eigentümer: Sämtliche Kosten der Maßnahme werden ihm laut § 24 des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in Rechnung gestellt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Standfestigkeit des Rathauses wiederhergestellt sein – und damit auch die Sicherheit für Passanten und das Gebäude selbst.



